Schloßstraße 94 60486 Frankfurt
Abrechnung   Gesetzlich Versicherte Es   besteht   eine   Abrechnungsgenehmigung   mit   den   gesetzlichen   Krankenkassen.   Bitte   bringen   Sie   daher   zu   Ihrem ersten   Termin   Ihre   Versichertenkarte   mit.   Wenn   wir   uns   auf   eine   Zusammenarbeit   geeinigt   haben,   stellen   wir   einen Antrag   bei   Ihrer   Krankenkasse   auf   Übernahme   der   Behandlungskosten.   Dies   sind   i.d.R.   zuerst   25   Stunden.   Zu   diesem Antrag ist als Anlage ein Konsiliarbericht Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin erforderlich. Privatversicherte Die    Kostenübernahme    durch    private    Krankenkassen    ist    in    der    Regel    problemlos    möglich.    Sehr    selten    ist Psychotherapie   als   Leistung   generell   ausgeschlossen.   Erkundigen   Sie   sich   daher   bitte   vor   dem   Erstgespräch   bei   Ihrer Krankenkasse    über    die    Bedingungen    der    Kostenübernahme    für    Psychotherapie    bei    einem    psychologischen    oder ärztlichen   Psychotherapeuten. Analog   zum Antragsverfahren   der   gesetzlichen   Krankenversicherung   muss   auch   bei   der privaten Krankenversicherung ein Konsiliarbericht vom Hausarzt erstellt werden.   Beihilfeberechtigte Sollten   Sie   über   eine   Beihilfestelle   von   Bund,   Ländern   und   Kommunen   (Beamtenversorgung)   versichert   sein,   muss auch   dort   ein   Antrag   von   uns   gestellt   werden.   Die   Kostenübernahme   durch   die   Beihilfe   geschieht   in   der   Regel problemlos. Eine übliche Psychotherapiegenehmigung hat bei der Beihilfe einen Umfang von 40 Sitzungen. Selbstzahler Sie   haben   die   Möglichkeit,   das   Praxisangebot   als   Selbstzahler   in   Anspruch   zu   nehmen.   Der   Stundensatz   richtet   sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
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Abrechnung   Gesetzlich Versicherte Es   besteht   eine   Abrechnungsgenehmigung   mit   den   gesetzlichen   Krankenkassen.   Bitte   bringen   Sie   daher   zu Ihrem   ersten   Termin   Ihre   Versichertenkarte   mit.   Wenn   wir   uns   auf   eine   Zusammenarbeit   geeinigt   haben, stellen   wir   einen   Antrag   bei   Ihrer   Krankenkasse   auf   Übernahme   der   Behandlungskosten.   Dies   sind   i.d.R. zuerst    25    Stunden.    Zu    diesem   Antrag    ist    als   Anlage    ein    Konsiliarbericht    Ihres    Hausarztes    oder    Ihrer Hausärztin erforderlich. Privatversicherte Die   Kostenübernahme   durch   private   Krankenkassen   ist   in   der   Regel   problemlos   möglich.   Sehr   selten   ist Psychotherapie   als   Leistung   generell   ausgeschlossen.   Erkundigen   Sie   sich   daher   bitte   vor   dem   Erstgespräch bei    Ihrer    Krankenkasse    über    die    Bedingungen    der    Kostenübernahme    für    Psychotherapie    bei    einem psychologischen    oder    ärztlichen    Psychotherapeuten.    Analog    zum    Antragsverfahren    der    gesetzlichen Krankenversicherung   muss   auch   bei   der   privaten   Krankenversicherung   ein   Konsiliarbericht   vom   Hausarzt erstellt werden. Beihilfeberechtigte Sollten   Sie   über   eine   Beihilfestelle   von   Bund,   Ländern   und   Kommunen   (Beamtenversorgung)   versichert   sein, muss   auch   dort   ein Antrag   von   uns   gestellt   werden.   Die   Kostenübernahme   durch   die   Beihilfe   geschieht   in   der Regel   problemlos.   Eine   übliche   Psychotherapiegenehmigung   hat   bei   der   Beihilfe   einen   Umfang   von   40 Sitzungen. Selbstzahler Sie   haben   die   Möglichkeit,   das   Praxisangebot   als   Selbstzahler   in   Anspruch   zu   nehmen.   Der   Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.