Schloßstraße 94
60486 Frankfurt
Abrechnung
Gesetzlich Versicherte
Es
besteht
eine
Abrechnungsgenehmigung
mit
den
gesetzlichen
Krankenkassen.
Bitte
bringen
Sie
daher
zu
Ihrem
ersten
Termin
Ihre
Versichertenkarte
mit.
Wenn
wir
uns
auf
eine
Zusammenarbeit
geeinigt
haben,
stellen
wir
einen
Antrag
bei
Ihrer
Krankenkasse
auf
Übernahme
der
Behandlungskosten.
Dies
sind
i.d.R.
zuerst
25
Stunden.
Zu
diesem
Antrag ist als Anlage ein Konsiliarbericht Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin erforderlich.
Privatversicherte
Die
Kostenübernahme
durch
private
Krankenkassen
ist
in
der
Regel
problemlos
möglich.
Sehr
selten
ist
Psychotherapie
als
Leistung
generell
ausgeschlossen.
Erkundigen
Sie
sich
daher
bitte
vor
dem
Erstgespräch
bei
Ihrer
Krankenkasse
über
die
Bedingungen
der
Kostenübernahme
für
Psychotherapie
bei
einem
psychologischen
oder
ärztlichen
Psychotherapeuten.
Analog
zum
Antragsverfahren
der
gesetzlichen
Krankenversicherung
muss
auch
bei
der
privaten Krankenversicherung ein Konsiliarbericht vom Hausarzt erstellt werden.
Beihilfeberechtigte
Sollten
Sie
über
eine
Beihilfestelle
von
Bund,
Ländern
und
Kommunen
(Beamtenversorgung)
versichert
sein,
muss
auch
dort
ein
Antrag
von
uns
gestellt
werden.
Die
Kostenübernahme
durch
die
Beihilfe
geschieht
in
der
Regel
problemlos. Eine übliche Psychotherapiegenehmigung hat bei der Beihilfe einen Umfang von 40 Sitzungen.
Selbstzahler
Sie
haben
die
Möglichkeit,
das
Praxisangebot
als
Selbstzahler
in
Anspruch
zu
nehmen.
Der
Stundensatz
richtet
sich
nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.